Verkehrslärmberechnungen

Die Berechnungen der Geräuschimmissionsbelastung - bei Straßen nach der RLS 90, bei Schienenwegen nach der Schall 03 - stellen die Beurteilungsgrundlage für das Planfeststellungsverfahren eines jeden Neubaus oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges dar.   

Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erfolgt, abgestimmt mit dem Auftraggeber, die Dimensionierung von aktiven Schallschutzmaßnahmen (z. B.  Lärmschutzwänden).  

Auch die Geräuschimmissionsberechnung von Hubschrauber- und Verkehrslandeplätzen sowie Flughäfen wird durch unser Büro nach den gültigen Vorschriften durchgeführt.

In der Bauleitplanung können wir Sie mit schalltechnischen Untersuchungen zum Verkehrslärm zur Prüfung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte bzw. zur Festlegung von Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 gegenüber Außenlärm unterstützen.  

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmkartierung erstellen wir die Rasterlärmkarten für die durch den Verkehrslärm belasteten Städte und Gemeinden. Auf der Basis von Betroffenheitsanalysen wird die Anzahl der vom Lärm betroffenen Menschen und Wohnungen ermittelt.

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