Für Industrie- und Gewerbebetriebe gelten schalltechnische Immissionsrichtwerte für die umliegende Nachbarschaft, die den Schutz der Anwohner vor zu hoher Geräuschbelastung sicherstellen sollen.
Die Richtwerte, u. a. gesetzlich festgelegt in der Bundesvorschrift "TA Lärm", sind differenziert nach Tag und Nacht sowie nach der Einstufung der Bebauungsbereiche (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe).
In der Planungsphase beim Neubau sowie bei der Erweiterung von Betrieben unterstützen wir Sie fachlich, um die Schallabstrahlung in die Umgebung Ihres Vorhabens ausreichend zu minimieren. Dies geschieht in Form rechnerischer Schallimmissionsprognosen, die von den zuständigen Behörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert werden.
Bei der Inbetriebnahme oder bei Lärmproblemen führen wir als unabhängige Stelle Messungen der Schallimmission in der Nachbarschaft der Anlage durch. In einem weiteren Schritt können die dominierenden geräuscherzeugenden Anlagenteile ermittelt und zielgerichtete Maßnahmen zur Lärmminderung geplant werden.