Passiver Lärmschutz

Für die unter anderem im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zum Neubau bzw. der wesentlichen Änderung an Straßen- und Schienenverkehrswegen sowie beim Ausbau von Flughäfen gesetzlich vorgeschriebenen Lärmvorsorgemaßnahmen unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Abwicklung des passiven Schallschutzes.

Unsere Leistungen an den Wohngebäuden und anderen schutzbedürftigen Objekten umfassen insbesondere:

  • Ermittlung der Eigentümer der anspruchsberechtigten Gebäude
  • Information der Eigentümer und Vorbereitung der Anträge
  • Terminvereinbarung und Wohnungsbegehung zur Bestandsaufnahme des baulichen Zustandes
  • Berechnung des vorhandenen Schallschutzes
  • Ermittlung der zur Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen notwendigen Maßnahmen (z.B. Schalldämmung der Fenster, Maßnahmen zur Dachflächendämmung, Lüfterauswahl u. ä.)
  • Vorbereitung von Angebotsanfragen für die Eigentümer und anschließende Angebotsbewertung
  • Erstellung von Eigentümervereinbarungen für den Baulastträger
  • Abnahme der Schallschutzmaßnahmen, Rechnungsprüfung und Kontrolle der Bauausführung
  • Dokumentation

Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen, die bei sehr hohen Verkehrsaufkommen ohne Rechtsanspruch der Betroffenen als freiwillige Leistung durchgeführt werden, können wir Sie effektiv unterstützen.

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