Für die unter anderem im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zum Neubau bzw. der wesentlichen Änderung an Straßen- und Schienenverkehrswegen sowie beim Ausbau von Flughäfen gesetzlich vorgeschriebenen Lärmvorsorgemaßnahmen unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Abwicklung des passiven Schallschutzes.
Unsere Leistungen an den Wohngebäuden und anderen schutzbedürftigen Objekten umfassen insbesondere:
Auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen, die bei sehr hohen Verkehrsaufkommen ohne Rechtsanspruch der Betroffenen als freiwillige Leistung durchgeführt werden, können wir Sie effektiv unterstützen.