Bau- und Raumakustik

Im Fachgebiet Bauakustik wird der Schallschutz für Personen in Gebäuden behandelt. Dabei wird zwischen dem von außen über Fenster und Gebäudefassade eindringenden Lärm und den innerhalb des Gebäudes erzeugten und weitergeleiteten Geräuschen unterschieden.

Wir erstellen Schallschutznachweise des bauaufsichtlich geforderten Mindestschallschutzes nach der Norm DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sowie auch für erhöhte Schallschutzanforderungen des Bauherrn. Wir unterstützen Sie bei der baulichen Umsetzung der Vorschriften und beraten in allen Phasen der Planung und Bauausführung.

Mit bauakustischen Güteprüfungen zur Ermittlung der Luft- und Trittschalldämmung nach der Normenreihe der  DIN EN ISO 140 steht ein Instrumentarium zur Verfügung, das es sowohl dem Bauausführenden erlaubt, seine geschuldete Qualität nachzuweisen, als auch dem Bauherrn ermöglicht, Ausführungsmängel aufzudecken.

Zu den Aufgaben der Raumakustik gehört es, die für die jeweiligen Nutzungen optimalen akustischen Bedingungen z.B. für Hörsamkeit und Sprachverständlichkeit zu schaffen. So werden für Seminar-, Vortrags- und Klassenräume etwas geringere Nachhallzeiten als für Räume mit musikalischen Darbietungen empfohlen.

Auch hier stehen wir Ihnen zur Vorausberechnung, während der Planung sowie zu Kontrollmessungen gern zur Verfügung.

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